Energieberatung, Energieausweis, Energiepass, Energieberater

Ihr Energieberater für Heizungstechnik

Werdegang zum Energieberater

 

Im Jahre 1997 wurde der Grundstein für die Zukunft gelegt - die Ausbildung zum Schornsteinfeger.

Nach der Lehrzeit und den notwendigen Gesellenjahren beschloss ich, die Meisterschule zu besuchen - zeitgleich habe ich den Fachlehrgang zum Gebäudeenergieberater bei der Handwerkskammer belegt und die darauf folgenden Prüfungen mit Erfolg bestanden.

 

Von 2010 bis 2013 absolvierte ich ein Fernstudium zum staatlich geprüften Techniker (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik).

 

2016 erfolgte ein Weiterbildungslehrgang zum Energie-Effizienz-Experte mit Eintragung in die Liste der DENA

 

Im September 2016 wurde die Unternehmung "e-hoch-3 | energieberatungen" gegründet.

 

Mittlerweile zählen Hausverwaltungen und Privatpersonen auf die schnelle und kompetente Erstellung von Energieausweisen, Sanierungsfahrplänen und die Fördermittelberatung mit anschließender Beantragung.

 

01/2019 wurde ein starker Geschäftspartner gefunden. In Kooperation können nun komplexe bauphysikalische Berechnungen getätigt werden. Auch Energieausweise und Sanierungsfahrpläne für Industie und Gewerbe werden nun von uns erstellt .

 

Seit April 04/2021 bin ich als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Heilbronn Land 11 bestellt worden. Dies umfasst die Gemeinden Pfaffenhofen, Weiler an der Zaber, Zaberfeld, Michelbach, Leonbronn, Ochsenburg und Mühlbach.

Zu finden bin ich hier unter:

 

www.ZABERFEGER.de

 

 


Heizungscheck

Die Bundesregierung fordert nun einen Heizungscheck für die bestehenden Gasheizungen.

Hierfür komme ich zu Ihnen und gehe anhand einer softwaregestützen Checkliste die erforderlichen Punkte durch.

Die Software errechnet dann, welche Maßnahmen an der Heizungsanlage sinnvoll wären um kostbare Energie zu sparen.

Energieausweis bei Vermietung und Verkauf - für Wohn- und Nichtwohngebäude !

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Energieausweis

Im Gebäudebestand erstellen wir für Sie, den bei Verkauf oder Vermietung notwendigen Energieausweis.

 

Diesen können Sie dann den Interessenten als Entscheidungshilfe vorlegen.

Somit sind Sie rechtlich abgesichert, da entsprechend der gültigen EnEV (Energieeinsparungsverordnung) der Energieausweis zwingend vorgeschrieben sind.

 

Abhängig vom Baujahr des Wohngebäudes legt der Gesetzgeber fest, welche Art von Energieausweis notwendig ist.

Es gibt hier 2 Ausweisarten:

  • Verbrauchsausweis: für Gebäude ab BJ 1978
  • Bedarfsausweis: für Gebäude bis BJ 1978

Der Unterschied zwischen den Energieausweisen besteht in den Berechnungsmethoden und der damit in Zusammenhang stehende Aufwand durch den Energieberater.

 

Eine objektive Betrachtung des Gebäudes kann nur mit einem Bedarfsausweis erbracht werden - Verbrauchsausweise spiegeln nur das Nutzerverhalten wieder.

 


Beantragung von Zuschüssen oder Fördermitteln bei der BAFA für Heizungsmodernisierungen

Ich begleite sie durch den Antragsdjungel und erstelle für Sie die notwendigen Anträge und Formulare. Diese reiche ich dann bei der BAFA ein und erwirke so die möglichen Zuschüsse für Sie.


Sanierungsfahrplan

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Sanierungsfahrplan

Der alte Heizkessel hat ausgedient, oder er ist defekt?

Nun greift die das Erneuerbare-Wärme-Gesetz  (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg!

 

Sie sind nun verpflichtet, die Anlage entsprechend den Vorgaben , zu modernisieren und regenerative Energien zu verwenden.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie einen regenerativen Anteil der Wärmeerzeugung von 15% abdecken. Hierfür stehen einige technische Möglichkeiten zur Verfügung. Es können z.B.: Pellet-Heizungen, Biomasse-Heizkessel, thermische Solaranlagen, Photovoltaik, etc. eingesetzt oder auch kombiniert werden.

Auch die Möglichkeit der Energieeinsparung durch eine sanierung des Gebäudes oder Gebäudeteile ist denkbar.

 

Hier besteht aber auch die Möglichkeit, dies über einen Sanierungsfahrplan deutlich zu vereinfachen.

Der Sanierungsfahrplan bietet die Möglichkeit, diese Vorgaben zu minimieren. 

 

 


Heizlastberechnung nach DIN EN 13384 für den hydraulischen Abgleich oder Auslegung der Wärmepumpe

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Heizlastberechnung

Mit der Heizlastberechnung wird vor einer Heizungsanlagenmodernisierung die notwendige Größe des Energieerzeugers (z.B.: Heizkessel oder Wärmepumpe) im Heizfall festgelegt und die optimale Leistung der benötigten Heizkörper berechnet.  Mit einem exakt dimensionierten und abgeglichenen System können Sie wertvolle Energie einsparen.

 

Eine richtig dimensionierte Heizungsanlage arbeitet effizienter, hat einen geringeren Schadstoffausstoß und spart ihnen bares Geld.

 

Auch für den von der Regierung geforderten hydraulischen Abgleich wird eine Heizlastberechnung benötigt.


Erneuerung der Heizung oder ein neuer Kaminofen?

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Kachelofen

Sie wollen oder müssen Ihren alten Heizkessel erneuern oder wollen sich einen Kaminofen in die gute Stube stellen?

Hierzu ist es notwendig, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu informieren.

Dies erfolgt mit einem festgelegten Formblatt (Technische Angaben über Feuerungsanlagen).

Nachdem das Bauvorhaben darin beschrieben worden ist erhalten Sie vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Stellungnahme. Darin ist ersichtlich, ob das Bauvorhaben möglich ist und was ggf. beachtet werden muss.

Mit Erhalt der positiven Stellungnahme steht dem Vorhaben rechtlich nichts mehr im Weg.

 

Gerne fülle ich für Sie dieses Formblatt unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aus - auch eine erste Vorabberatung biete ich Ihnen an.

 


Schornsteindimensionierung

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Schornsteindimensionierung
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Schornsteindimensionierung

 

 Sie haben z.B. schon einen Kaminofen an einem Schornstein angeschlossen und möchten einen weiteren anschließen - sind sich aber nicht sicher, ob dies ohne weiteres möglich ist?

 

Dies können wir für Sie mit einer entsprechenden Software berechnen.

 

Hierzu sind einige Daten notwendig, die der Berechnung zugrunde gelegt werden müssen. Unter anderem wirksame Höhe, Baustoff und lichte Weite des Schornsteins, Hersteller und Typ der Energieerzeuger, Details der Ofenrohre (Verbindungsstück), etc.

Dies ist oft schon vor dem Erstellen des Formblattes "Technische Angaben über Feuerungsanlagen" sinnvoll, denn es wird schon im Vorfeld geklärt, ob das Vorhaben wie gedacht, möglich ist. 

 

Auch hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Energieberatung bei Gebäudesanierung

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Energieberatung

Auch unterstützen wir Sie bei Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand.

Wir kommen zu Ihnen, und fühlen Ihrem Gebäude auf den Zahn.

Das bedeutet im Einzelnen, dass das Bestandsgebäude vollständig anhand einer Checkliste aufgenommen wird.

Jedes einzelne notwendige Bauteil wird erfasst und  über den errechneten Wärmeverlust wird den notwendige Wärmebedarf pro m² und Jahr ermittelt.

 

Im Anschluss daran erörtern wir gemeinsam die gewünschten oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen.